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Emissions-Lastenteilung

Europäisches Parlament hat am Dienstag die Verordnung über Lastenteilung beschlossen.

Neben dem europäischen Emissionshandel soll auch die „Effort-Sharing-Verordnung“, zu deutsch Lastenteilung, dazu beitragen, dass die EU die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten kann.

Für die Sektoren, die nicht unter den Emissionshandel fallen

Damit die EU ihre Zusage des Pariser Klimaabkommens einhalten kann und somit bis zum Jahr 2030 40 Prozent weniger CO2 ausstößt, werden nun mit der Verordnung des „Effort-Sharing“ die Mitgliedsstaaten verbindlich aufgefordert, ihre Treibhausgase in den Sektoren, die nicht unter den Emissionshandel fallen, um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 zu reduzieren. Betroffen sind dabei der Gebäudesektor, der Verkehr sowie die Abfall-, Land- und Forstwirtschaft.

Was versteht man unter „Effort-Sharing“?

2015 haben die von der Lastenteilungsverordnung betroffenen Sektoren Emissionen von insgesamt 2.519 Megatonnen verursacht, das macht rund 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus. Nun sollen diese Werte bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden und damit dies erreicht wird, legt die neue Verordnung verbindliche nationale Zielwert sowie erforderliche Rahmenbedingungen fest. Die Reduktionslast, die jedem einzelnen Staat zugewiesen wird, orientiert sich an der Wirtschaftsleistung pro Kopf. Deutschland muss seinen Ausstoß um 38 Prozent senken. Dabei wird für jedes Land ein Reduktionspfad festgelegt, dessen Ausgangspunkt die Durchschnittemissionen zwischen 2016 und 2018 sind. Der Reduktionspfad soll zu einer kontinuierlichen Entwicklung beitragen und wird jährlich kontrolliert.