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EU: Grünes Licht für E-Auto-Prämie

Die EU-Kommission bestätigt, dass der Umweltbonus beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann.

Grünes Licht aus Brüssel: Die von der Bundesregierung ausgelobte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, kann ohne Einschränkung umgesetzt werden.

Bonus als industriepolitisches Signal

„Wir konnten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Gewährung der Kaufprämie mit gutem Ergebnis abschließen“, so Bundeswirtschaftsminister Gabriel. „Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten.“ Damit würden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden und die steigende Nachfrage werde wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen, so Gabriel weiter. Das sei ein wichtiges industriepolitisches Signal für Deutschland.

Im Topf sind 600 Millionen Euro

Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Finanziert wird die Prämie von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-In Hybride je zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Wirtschaftsministerium verwaltet wird. Interessierte stellen ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).