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Kürzung der Solarförderung

Das Bundeswirtschaftsministerium plant die Solarförderung für größere PV-Anlagen um 20 Prozent zu kürzen.

Laut neuestem Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWi) zum Energiesammelgesetz soll zum Jahreswechsel die Förderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt um 20 Prozent sinken. Das trifft viele unerwartet, hatte sich die Große Koalition doch erst vor kurzem auf den Ausbau der erneuerbaren Energien geeinigt.

Gründe: Preisfall und Überforderung

Die Begründung für die Kürzungen stützt sich auf den anhaltenden Preissturz für Photovoltaikmodule und –anlagen in den vergangenen Monaten. Das habe zu einer Überforderungssituation größerer Photovoltaik-Anlagen geführt, heißt es im Referentenentwurf des BMWi. „(…) in der Folge soll die Überförderung zum 1. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigiert werden. Dieser Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert wird auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt“, heißt es weiter.

Harsche Kritik: Einschnitte nicht nachvollziehbar

Für die geplanten Kürzungen hagelt es massenhaft Kritik von Umweltschützern und Vertretern der Eneuerbaren-Energie-Branche. Carsten König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, hält die Einschnitte für überzogen. Er rechnet mit einem erheblichen Dämpfer für die Investitionsbereitschaft gewerblicher PV-Investoren 2019 und forderte die Regierung abermals dazu auf, das Zubauziel zu steigern: „Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht.“