copilot Scheitert die Braunkohle-Reserve am EU-Recht? | energie-tipp.de

Scheitert die Braunkohle-Reserve am EU-Recht?

Der Kohle-Kompromiss wackelt: Der Plan, alte Braunkohlekraftwerke gegen Bezahlung in Reserve zu halten, verstößt wohl gegen europäisches Recht.

Klimaschädliche Braunkohlekraftwerke sollen in den Ruhestand gehen, aber gegen Bezahlung als Reserve erhalten bleiben. So hat es die Regierung beschlossen. Doch das könnte gegen EU-Recht verstoßen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, berichtet das Magazin „Der Spiegel“.

Entschädigungen in Millionenhöhe

Knackpunkt ist das Geld, das Betreiber wie RWE und Vattenfall bekommen. Offiziell bekommen die Konzerne die Millionen, um die Anlagen als Reserve zu erhalten. Doch eigentlich sind es Entschädigungszahlen. Und das sei eine staatliche Beihilfe, die von der EU genehmigt werden müsse, heißt es in dem Gutachten. Diese Beihilfe gegenüber der EU-Kommission zu rechtfertigen, sei „schwer möglich“. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung selbst keinen Bedarf für eine Strom-Reserve festgestellt hat.

Zäher Kompromiss

Ursprünglich wollte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) alte Kohlekraftwerke mit einer Klimaabgabe belegen und so die für die Klimaziele noch nötigen 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen. Von Seiten der Betreiber und der Gewerkschaften gab es heftige Proteste gegen diesen Plan und Gabriel konnte die Strafabgabe nicht durchsetzen. Stattdessen hat die Große Koalition Anfang Juli beschlossen, dass Braunkohlekraftwerke vor ihrem endgültigen Aus noch vier Jahre lang als Kapazitätsreserve erhalten bleiben sollen und so eventuelle Engpässe im Stromnetz ausgleichen. Für die Stilllegung bekommen Energieunternehmen eine Prämie.