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Elektroauto: Alle Prämien und Förderungen

Wer ein Elektroauto kauft, wird vom Staat kräftig bezuschusst. Wir verraten Ihnen alles, was Sie über die Förderung wissen sollten.

Sie spielen mit dem Gedanken, auf ein Elektroauto umzusteigen? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt. Um Autofahrern den Kauf eines E-Mobils schmackhaft zu machen, gibt es seit Sommer 2016 den „Umweltbonus“. Im November 2019 beschloss die Bundesregierung, die Förderung bis 2025 zu verlängern und die Zuschüsse zu erhöhen. Wer sich für ein E-Auto entscheidet, soll bis zu 6 000 Euro Umweltbonus bekommen, Plug-in-Hybride – also Wagen mit Elektro- und Verbrennungsmotor – sollen mit bis zu 4 500 Euro gefördert werden. Ab wann die neuen Sätze ausgezahlt werden, stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest, da die EU die Förderrichtlinie noch absegnen muss. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website www.bafa.de, sobald genaue Infos vorliegen.

Wie werden E-Mobile bezuschusst?

Reine Elektro- und Brennstoffzellenautos mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro sollen mit 6.000 Euro gefördert werden, teurere Fahrzeuge bis 65.000 Euro mit 5.000 Euro. Plug-in-Hybride bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro werden mit 4.500 Euro pro Wagen bezuschusst. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro soll es 3.750 Euro Umweltprämie geben.

Wer bekommt die E-Auto-Prämie?

Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Körperschaften oder Stiftungen, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird – sie alle können den Umweltbonus beantragen. Dabei gilt das „Windhund-Prinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sprich: Solange Geld im Topf ist, gibt’s auch Zuschüsse. Insgesamt soll die Summe reichen, um weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern.

Welche E-Mobile werden gefördert?

Den Umweltbonus gibt’s für Elektro- und Brennstoffzellenautos sowie Plug-in-Hybride, deren Basismodell den Netto-Listenpreis von 65 000 Euro nicht übersteigt. Eine Übersicht der förderfähigen Modelle steht auf der BAFA-Website. Im November 2019 umfasste sie 190 reine Elektroautos, zwei Brennstoffzellen-Fahrzeuge und 102 Plug-in-Hybride. Käufer müssen ihr neues Elektroauto mindestens sechs Monate behalten. Auch junge Gebrauchtwagen sollen unter bestimmten Bedingungen beim Zweitverkauf gefördert werden.

Werden Elektroautos auch steuerlich gefördert?

Ja. Wer sich ein neues Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid zulegt, zahlt ab der Erstzulassung zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuer. Für Dienstwagen gibt es noch weitere Vorteile: Elektrofahrzeuge müssen bei privater Nutzung nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises monatlich pauschal versteuert werden. Bei konventionellen Verbrennern ist es ein Prozent. Weiterer Pluspunkt: Das Laden des E-Autos muss am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wie beantragt man den Umweltbonus?

Über ein elektronisches Formular auf der Website des BAFA. Gibt das Bundesamt grünes Licht, überweist das BAFA den Zuschuss auf Ihr Konto. Wichtig: Binnen zehn Monate nach Bewilligung der Subvention müssen das Elektroauto zugelassen und die Verwendungsnachweiserklärung beim BAFA eingereicht sein. Dies sollte bei längeren Lieferzeiten einkalkuliert werden.

Bekommt man Zuschüsse für den Kauf einer Privatladestation (Wallbox)?

Die Förderung privater Ladestationen ist bisher noch nicht einheitlich geregelt. Einzelne Bundesländer und Kommunen bezuschussen aber den Kauf einer Wallbox. Darüber hinaus fördern eine Reihe von Energieversorgern private Ladestationen. Eine Nachfrage bei der Kommune und beim Versorger kann sich also durchaus lohnen.